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Perücke von der Krankenkasse: Wer hat Anspruch und was wird bezahlt?

Alles zu Anspruch, Zuschuss, Zuzahlung und Wiederversorgung – verständlich erklärt für alle gesetzlichen Krankenkassen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt eine Perücke, wenn der Haarverlust krankheitsbedingt ist und ärztlich verordnet wird.
  • Sie zahlen höchstens die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 € – wer befreit ist, nichts.
  • Richtwert für eine neue Perücke: Kunsthaar ca. 6–8 Monate, Echthaar ca. 12–15 Monate bei täglichem Tragen.
  • Bei KlineHair erfahren Sie den genauen Betrag vorab im Kostenvoranschlag.

Wer hat Anspruch auf eine Perücke von der Krankenkasse?

Eine Perücke heißt im Kassen-Deutsch "Haarersatz" und steht im Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 34). Die Krankenkasse übernimmt sie, wenn der Haarverlust eine medizinische Ursache hat und deutlich sichtbar ist. Typische Gründe sind:

  • Chemotherapie oder Strahlentherapie – meist vorübergehender, aber vollständiger Haarausfall
  • Alopecia areata (kreisrunder Haarausfall), Alopecia totalis oder universalis
  • Narbiger Haarausfall, z. B. nach Verletzungen, Verbrennungen oder Operationen
  • Angeborene Haarlosigkeit und andere krankheitsbedingte Formen

👩 Frauen

Anspruch bei krankheitsbedingtem, deutlich sichtbarem Haarverlust. Leichter, altersbedingter Haarausfall reicht in der Regel nicht.

🧒 Kinder & Jugendliche

Anspruch unabhängig vom Geschlecht, wenn ein deutlicher Haarverlust ärztlich festgestellt wird. Wächst das Kind heraus, ist eine neue Versorgung möglich.

👨 Männer

Meist kein Anspruch, da Haarverlust bei Männern nach der Rechtsprechung in der Regel nicht als Krankheit gilt. Ausnahmen im Einzelfall – fragen Sie Ihre Kasse.

Wie viel zahlt die Krankenkasse für eine Perücke?

Einen bundesweit einheitlichen Betrag gibt es nicht. Jede Krankenkasse schließt eigene Verträge mit Hilfsmittelanbietern – deshalb unterscheiden sich die Beträge je nach Kasse und Versorgung. Was Sie selbst tragen, setzt sich so zusammen:

  • Gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € – bei Zuzahlungsbefreiung entfällt sie.
  • Mögliche Mehrkosten: nur, wenn Sie bewusst eine Ausstattung wählen, die über die Kassenleistung hinausgeht.

Unser Ablauf: Sie laden Ihr Rezept hoch, wir prüfen es unverbindlich und schicken Ihnen für die gewählte Perücke einen Kostenvoranschlag. So wissen Sie vorher, was Ihre Kasse übernimmt – ohne Überraschungen.

Perücke auf Rezept bei AOK, TK, Barmer, DAK & Co.

Der Anspruch ist im Sozialgesetzbuch für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich geregelt – egal ob AOK, Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK-Gesundheit, IKK, BKK, KKH, hkk oder eine andere Kasse. Unterschiede gibt es nur bei den Vertragspreisen. KlineHair ist präqualifizierter Hilfsmittelerbringer und rechnet direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab.

Wie oft gibt es eine neue Perücke?

Eine feste Frist gibt es nicht – maßgeblich ist, wie stark die Perücke abgenutzt ist. Als Orientierung bei täglichem Tragen gelten:

Kunsthaar

ca. 6–8 Monate

Echthaar

ca. 12–15 Monate

Für jede neue Perücke brauchen Sie ein neues Rezept. Gute Pflege verlängert die Haltbarkeit spürbar – siehe Perücke waschen & pflegen.

Privat versichert oder beihilfeberechtigt?

Bei privater Krankenversicherung und Beihilfe richtet sich die Erstattung nach Ihrem Tarif bzw. den Beihilfevorschriften. Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie einreichen können. Unser Tipp: Klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, bis zu welchem Betrag Haarersatz erstattet wird.

Gut zu wissen: Eigenanteil steuerlich absetzen

Was Sie selbst für eine ärztlich verordnete Perücke bezahlen, kann als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastung) in der Steuererklärung berücksichtigt werden, soweit Ihre zumutbare Belastung überschritten ist. Bewahren Sie Rezeptkopie und Rechnung auf und fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.

Kasse hat abgelehnt? Lesen Sie unseren Ratgeber Perücke abgelehnt – so legen Sie Widerspruch ein.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Perücke?

Ja, wenn der Haarverlust krankheitsbedingt ist und ärztlich verordnet wird – etwa bei Chemo- oder Strahlentherapie oder Alopecia areata. Perücken (Haarersatz) sind ein anerkanntes Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie viel zahlt die Krankenkasse für eine Perücke?

Das hängt von den Verträgen Ihrer Krankenkasse ab – einen bundesweit einheitlichen Betrag gibt es nicht. Bei KlineHair erhalten Sie nach der Rezeptprüfung einen unverbindlichen Kostenvoranschlag, damit Sie vorher wissen, womit Sie rechnen können.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Perücke?

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt sie nicht.

Wie oft bekomme ich eine neue Perücke von der Krankenkasse?

Als Richtwert bei täglichem Tragen gelten für Kunsthaarperücken etwa 6 bis 8 Monate und für Echthaarperücken etwa 12 bis 15 Monate. Entscheidend ist der tatsächliche Verschleiß; für jede neue Perücke brauchen Sie ein neues Rezept.

Bekommen Männer eine Perücke von der Krankenkasse?

In der Regel nicht: Haarverlust gilt bei Männern meist nicht als Krankheit. Ausnahmen sind möglich, z. B. bei jungen Männern mit vollständigem Haarverlust einschließlich Augenbrauen und Wimpern. Fragen Sie im Einzelfall bei Ihrer Kasse nach.

Bekommen Kinder eine Perücke auf Rezept?

Ja. Bei Kindern und Jugendlichen gilt ein deutlicher Haarverlust unabhängig vom Geschlecht als Krankheit – sie haben bei ärztlicher Verordnung Anspruch auf Haarersatz.

Gilt das für AOK, TK, Barmer, DAK, IKK und BKK?

Ja. Der Anspruch ist für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich geregelt, nur die Vertragspreise unterscheiden sich. KlineHair ist präqualifiziert und rechnet mit allen gesetzlichen Krankenkassen direkt ab.

Ihre Perücke auf Rezept – bequem online, Anprobe zu Hause.

Präqualifiziert – wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Rezeptprüfung in 24 h (werktags), kostenloser Versand und Rückversand innerhalb Deutschlands.

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Fragen? Rufen Sie uns an: 07161 9448769

Weitere Ratgeber

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen ohne Gewähr – sie ersetzen keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die Regelungen Ihrer Krankenkasse und die Einschätzung Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes.

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